Zutrittsregeln (während COVID19 Pandemie)

Stand: 29.11.2021

Wie bereits seit Semesterbeginn praktiziert, sind alle unsere Schüler*innen und Dozent*innen geimpft, getestet oder genesen.
Die Stati werden für die Dauer dieser Anordnung dokumentiert. Wir achten derzeit verstärkt auf die Einhaltung aller Hygienemaßnahmen!

Stand: 20.09.2021

Seit dem 20.09.2021 dürfen wir unter Einhaltung der bekannten Hygienestandards einen normalen Unterricht gestalten (ohne Maske, ohne Abstand),
und sogar Konzerte ohne Beschränkungen veranstalten, sofern alle Beteiligten geimpft, genesen oder getestet sind.
Unsere Schüler*innen werden alle in den Schulen fortlaufend getestet und unsere Dozent*innen sind vollständig geimpft, genesen oder regelmäßig getestet.
Wir arbeiten überwiegend an zwei Instrumenten mit Abstand, haben unsere Luftfilteranlagen
in Betrieb und lüften weiterhin regelmäßig ausgiebig und stellen Desinfektionsspender zur Verfügung.

Stand: 23.08.2021


Wichtige Informationen:
Wir richten uns nach den jeweils gültigen Bestimmungen und Empfehlungen des Landes Schleswig - Holsteins und des Kreises Pinneberg.

  • Eltern warten bitte grundsätzlich draußen oder auf der Empore (Abstandsgebot beachten). Ausnahmen sind möglich für Eltern von Kindern bis 8 Jahren,
    wenn die Anwesenheit aus pädagogischen Gründen notwendig ist oder dringender Klärungsbedarf besteht.
  • Schülerinnen und Schüler dürfen ca. 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im großen Wartebereich leise Platz nehmen, bitte Abstandsregeln (1,5 m) beachten. Die/der jeweilige Lehrerin oder Lehrer wird sie holen.
  • wir erheben die Personendaten unserer Schülerinnen und Schüler sowie Eltern im Rahmen des Unterrichtsvertrages.
  • anhand systemseitig gespeicherter Stundenpläne kann jeder Kontakt zu jeder Zeit nachvollzogen werden.
  • Schülerinnen, Schüler und Lehrerinnen, Lehrer benutzen getrennte WC-Räume.
  • grundsätzlich befinden sich in jedem Unterrichtsraum/Bereich 1 Lehrperson und 1 Schülerin/Schüler.
  • die bekannten Hygienestandards werden eingehalten, insbesondere die Reinigung der Hände: dazu stehen genug Desinfektions- und kontaktlose Seifenspender bereit.
  • es wird grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m (Gesang: 2,5 m) zueinander gehalten mit, die Unterschreitung dessen aus pädagogischen Gründen ist für eine kurze Zeitspanne nach Ermessen möglich
  • das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Aufenthalts-, Sanitär- und Flurbereichen ist obligatorisch. In den Unterrichtsräumen darf diese am Platz abgelegt werden.
  • zur Erhöhung der Sicherheit verfügt jeder Unterrichtsraum zusätzlich über mobile psychische Barrieren (Roll-ups) und moderne, effektive Luftfiltergeräte.
  • es wird in allen Räumen regelmäßig gelüftet.
  • Personen mit Erkältungssymptomen ist die Teilnahme am Präsenzunterricht und das Betreten unserer Räumlichkeiten nicht gestattet.
    Corona Verdachtsfälle sowie nachgewiesene Corona - Fälle müssen uns unverzüglich gemeldet werden, um eine Kontaktverfolgung zu gewährleisten.
  • Gruppenunterricht (betrifft nicht den Einzelunterricht)

    Die Testpflicht im Sinne der 3G-Regel

  • Durch die gesetzlichen Anforderungen und die neue Landesverordnung sind wir ab heute, 23.08.2021, dazu verpflichtet, die Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Personen einzuführen. Dies gilt für alle Schüler*innen ab dem Alter von 8 Jahren und ihre Eltern.

    Corona-Tests

    Ein Selbsttest darf nicht älter als 8 Stunden, der Schnelltest nicht älter als 24 Stunden und ein PCR Test nicht älter als 48 Stunden sein.

    Schülerinnen und Schüler

    Schüler*innen, die im Rahmen des Schutzkonzeptes an den allgemeinbildenden Schulen regelmäßig getestet werden, können einen entsprechenden Nachweis in ihrer Schule anfordern. Wir benötigen den Nachweis zügig möglichst als Scan an info@jungakademie.de
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